Das Melderegister dient zur Speicherung folgender Daten:
- Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
- Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen
- Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
- Erwerbstätig/nicht erwerbstätig
- Gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
- Vor und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschrift
- Tag der Geburt
- Gegebenfalls Sterbetag
- Staatsangehörigkeit(en)
- Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft
- Gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein und Auszugs
- Familienstand, bei Verheirateten zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung, Ehegatte (Vor und Familiennamen, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o)
- Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
- Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
- Sterbetag und Ort
- Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- Steuerrechtliche Daten
- Evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Deutschlands Meldewesen ist auf kommunaler Ebene organisiert. Dies bedeutet, dass 5.400 Einwohnermeldeämter mit der Erfassung von Meldedaten beauftragt werden. Diese Ämter erteilen im Berechtigten Interesse Auskunft an anfragende Gewerbetreibende.
Jedoch ist es für Firmen sehr aufwändig das zuständige Amt ausfindig zu machen, die Gebührenhöhe zu erfragen und dann eine schriftliche Anfrage inklusive individuelle Abrechnung vorzunehmen. Diese Aufgaben überlassen Anwälte und Gewerbetreibende lieber professionellen Dienstleistern der Adressermittlung.
Meldepflicht
Im deutschen Recht bestehen zahlreiche Meldepflichten. Mit der Meldepflicht obliegt dem Bürger gegenüber dem Staat die Pflicht, einen bestimmten Vorgang an das jeweils zuständige Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Meldepflichten nach dem deutschen Recht sind z. B.:
- Personenstandsmeldepflichten bei Geburt, Heirat, Tod
- Leiden, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, wie z.B. gefährliche ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie schwere, insbesondere bakterielle, Lebensmittelvergiftungen (Botulismus, Salmonellose, Typhus u.a.)
- Gewerberechtliche Begründungen und Änderungen
- Beschäftigung (Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber) gegenüber dem Sozialversicherungsträger
- Arbeitsunfälle
- Änderungen des Halters eines Kraftfahrzeuges (z.B. Wohnanschrift, Familienname)
- Unfallmeldung
- Meldungen im Militärwesen, z.B. Feindberührung, Verluste
Besondere Meldepflichten können durch Gerichte angeordnet werden.
- In der Regel sind dies Aufenthaltsmeldepflichten. Diese werden im Ausländerrecht und im Strafrecht auferlegt.
Strafen bei Nichtbeachtung
Die Nichtbeachtung der Meldepflichten stellen regelmäßig Ordnungswidrigkeiten, teilweise auch Straftaten dar.
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