|
|
 |
|
|
|
|
 |
 |
|
Mieter- Lexikon
|
| Fahrräder |
Am einfachsten ist es, wenn ein eigens dafür eingerichteter Abstellraum zur Verfügung steht. Dann heißt es: Alle Fahrräder gehören dort hinein. Ist kein solcher Raum vorhanden, können Fahrräder in den eigenen Mieterkeller untergebracht oder in die Wohnung mitgenommen werden.
Anders sieht es mit dem Hausflur, Kellergang, Hof usw. aus. Dort dürfen Fahrräder nur dann abgestellt werden. Befindet sich ein Fahrradständer vor Ihrer Haustür, so ist dieser nur für die Fahrradbenutzer, die ihr Fahrrad täglich nutzen. |
| Familienangehörige |
Wer zur engsten Familie gehört, kann mit Ihnen als Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu zählen Ehepartner, Eltern und Kinder, nicht jedoch Geschwister und entfernte Verwandte.
Letztere wären als Untermieter anzusehen. Wird ein Angehöriger oder Gast für mehr als sechs Wochen bei Ihnen aufgenommen, müssen Sie dies dem Vermieter schriftlich anzeigen. |
| Feiern |
Partys sind vor allem für die Feiernden lustig, für die Nachbarn weniger! Nehmen Sie deshalb Rücksicht. Von 22 bis 6 Uhr dürfen Ihre Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Die weit verbreitete Auffassung, dass man einmal im Monat auch nach 22 Uhr laut sein darf, stimmt nicht. Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig, wenn Sie eine Party feiern möchten. Allein die Information kann schon dazu beitragen, dass es keinen Ärger gibt.
Aber auch hier gilt Rücksichtnahme: Die vorherige Information bedeutet nicht, dass Sie den Lautstärkeregler Ihrer Musikanlage voll aufdrehen oder Ihre Gäste sich mitten in der Nacht lautstark im Treppenhaus verabschieden dürfen! |
| Fernwärme |
Wenn thermische Energie vom Erzeuger in einem Rohrsystem zur Zentralheizung der Verbraucher transportiert wird, spricht man von Fernwärme. Sie ist oft ein Abfallprodukt der Stromerzeugung. |
| Fliesenspiegel |
Fliesen sind aus modernen Wohnungen nicht mehr wegzudenken: Wände werden vor alltäglichen Küchenunfällen wie Fettspritzern und Wasserspritzern beim Abwaschen geschützt und im Bad kann entspannt gebadet und geduscht werden. Wird eine Wand mit Fliesen verspiegelt, sollte eine Mindesthöhe eingehalten werden, damit der Fliesenspiegel sinnvoll ist. Falls Sie in Ihrer Wohnung zusätzliche Fliesen anbringen möchten, muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, da dies eine bauliche Veränderung der Wohnung darstellt.
Nutzen Sie unser Online-Formular im Service-Bereich, um Ihre Umbaumaßnahmen zu beantragen. Lesen Sie weiter unter Bauliche Veränderungen. |
| Freistellung |
Unter Umständen kann eine öffentlich geförderte Wohnung auch ohne Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Diese Freistellung muss der Vermieter beantragen. |
Zurück | Seitenanfang
|
 |
 |
|
|
|
|
|
|