| Warme Betriebskosten |
Bei den sogenannten „warmen Betriebskosten“ handelt es sich um die Kosten für Heizung und Warmwasser. Sie werden verbrauchsabhängig mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet. |
| Wirtschaftsplan |
Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter erstellt. Hier werden alle Kosten und Erträge für das jeweilige Wirtschaftsjahr erfasst. Er muss von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. |
| Wohnfläche |
Die Wohnfläche Ihrer Wohnung ist in Ihrem Mietvertrag angegeben. Diese Fläche ist Grundlage für die Gesamt-Miethöhe und Betriebskosten-Vorauszahlungen. Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume innerhalb der Wohnung, also auch ggf. vorhandene Abstellräume, Speisekammern etc., nicht aber Kellerräume oder sonstige Nebenräume außerhalb der Wohnung. |
| Wohnungsübergabeprotokoll |
Bei Vertragsbeginn muss die Wohnung ordnungsgemäß vom Vermieter an den Mieter übergeben werden. Hierzu wird in der Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll im Beisein des Mieters erstellt, in dem die Ausstattung der Wohnung genau beschrieben wird. Weiterhin werden evtl. noch vorhandene und vom Vermieter zu beseitigende Mängel protokolliert und die an den Mieter übergebenen Schlüssel aufgenommen.
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages und dient dem Vermieter bei einer Beendigung des Mietvertrages als Grundlage für die Abnahme der Wohnung. |
| Wohnungsabnahmeprotokoll |
Bei Beendigung eines Mietverhältnisses muss der Zustand der Wohnung festgehalten werden. Hierzu erstellt der Vermieter im Beisein der Mieters ein Wohnungsabnahmeprotokoll. |
| Wohnungseigentümergesetz |
Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Eigentümergemeinschaften. |