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Umzug Info´s - Neue Wohnung.






Umzug- Info´s


Neue Wohnung suchen und Wohnungsbesichtigung.




Suche über Makler

Viele Wohnungen werden heutzutage von Maklern vermittelt. Laut Gesetz sind Makler neutrale Vermittler zwischen Vermietern und Wohnungssuchenden.
Makler dürfen Wohnungen nur dann anbieten, wenn sie von Vermietern dazu beauftragt sind.

Makler dürfen nicht zugleich Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der angebotenen Wohnräume sein. Ebenfalls unzulässig ist es,
die erfolgreiche Wohnungsvermittlung an Bedingungen zu knüpfen, zum Beispiel an den Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Wohnungssuche in eigener Regie

Will man Geld sparen, gibt es durchaus Möglichkeiten, ohne Hilfe eines Maklers eine neue Zuhause zu finden. Wie hier bei Immobiliensky24.de

Die Suche nach einer neuen Wohnung kann zeitraubend sein. Schon bevor Sie mit Ihrer Suche beginnen, sollten Sie sich deshalb überlegen,
was genau Sie suchen, also welche Eigenschaften Ihre zukünftige Wohnung haben sollte und wie viel Geld Sie ausgeben können.

Folgende Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen:

  • Lage der Wohnung
  • Kinder- und Familienfreundlich
  • Schule, Kindertagesstätte in der Nähe
  • welche Einkaufsmöglichkeiten
  • gute Verkehrsanbindung
  • Größe der Wohnung
  • monatliche Kosten
  • zu guter Letzt, sind Haustiere erlaubt?


  • Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, die für Sie interessant sein könnte, müssen Sie folgende Fragen klären, um die endgültigen monatlichen
    Kosten errechnen zu können:

  • Wie hoch ist die Grundmiete?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten?
  • Wie hoch ist die Kaution? (Kaution können in Raten gezalt werden!)


  • Der Mieter ist zur Teilzahlung berechtigt (§ 551 II S. 1 BGB),
    kann aber per Formularklausel dazu verpflichtet werden, die Kaution in einem Betrag zu zahlen. Sehen Sie also mal in Ihren Vertrag.


    Eine Wohnungsbesichtigung, egal ob privat oder über einen Makler/eine
    Maklerin, sollte man nie allein absolvieren. Zumindest eine Vertrauensperson
    sollte dabei sein.

    Zum einen sehen zwei oder mehrere Augen mehr (auch Mängel!), zum anderen wird die Beweislage für einen allfälligen
    Streitfall wesentlich verbessert.

    Am besten sollte man die Wohnung zu unterschiedlichen Tageszeiten und an verschiedenen Wochentagen besichtigen.

    Lärm oder Gestank können oft nur zu bestimmten Zeiten, dann aber intensiv auftreten.

    Wenn es möglich ist, sollten auch Nachbarn/-innen über die
    Wohnungsumgebung oder den Zustand des Hauses befragt werden.

    Was muss ich im Mietvertrag als Mieter beachten ?



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